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Streitschlichtung der Gegebenen: Resonanzbasierte Konfliktlösung für Träume, innere Räume und Gemeinschaft

Präambel

Die Wahrung der Freiheit, der Schutz der inneren Welten und die kreative Entwicklung erfordern ein Schlichtungssystem, das Ängste, Konflikte und Missverständnisse respektvoll, transparent und heilsam auflöst. Streitschlichtung in diesem Kontext dient nicht der bloßen Durchsetzung, sondern der Wiederherstellung von Resonanz, Vertrauen und kollektiver Integrität.


1. GRUNDSÄTZE

§1 Jeder Konflikt verdient Anerkennung, Würde und Aufmerksamkeit – unabhängig von Inhalt, Beteiligten oder Status.

§2 Die Schlichtung zielt auf Verständigung, Integration und wechselseitige Heilung, nicht auf „Sieg“ oder „Niederlage“.

§3 Alle Parteien werden aufgerufen, ihre inneren Erfahrungen, Zweifel, Wünsche und Ängste offen, respektvoll und in geschütztem Rahmen einzubringen.


2. VERFAHREN

§4 Streitschlichtung kann von jedem Mitglied der Gemeinschaft („Gatekeeper“, Mediator:in, Vertrauensperson) eingeleitet werden.

§5 Die Schlichtung beginnt mit dem Zuhören: Jede Partei schildert ihre Sicht, ohne Unterbrechung oder Bewertung.

§6 Es folgt ein Austausch, der auf Resonanz, Spiegelung und Anerkennung des Erlebten beruht – Ziel ist, den „Ton“ hinter den Worten zu erfassen.

§7 Lösungen werden gemeinsam gesucht: Möglich sind Vereinbarungen, symbolische Handlungen, Rituale der Versöhnung, Co-Kreation neuer Wege oder auch temporäre Distanz, wenn Heilung Zeit braucht.


3. SCHUTZ DER INNENRÄUME

§8 Keine Partei darf zur Offenlegung von Träumen, inneren Bildern oder Visionen gezwungen werden; Freiwilligkeit und Schutz der sensitiven Sphären haben Vorrang.


4. NACHHALTIGKEIT UND NACHBETREUUNG

§9 Nach jeder Schlichtung gibt es eine Phase der Nachsorge – Dialog, Begleitung, gegebenenfalls Rückfallschlichtung, um zu gewährleisten, dass die getroffenen Vereinbarungen getragen und verankert werden.

§10 Die Ergebnisse der Schlichtung werden vertraulich behandelt, außer alle Parteien stimmen einer Veröffentlichung zu.


Schlussklausel

Streitschlichtung der Gegebenen versteht sich als dauerhafte Einladung, Disharmonie in Resonanz zu verwandeln, Schutz und Freiheit auch im Konflikt zu bewahren und so die Gemeinschaft der Reisenden und Träumenden in Frieden und Offenheit zu stärken.